Naturschutzgroßprojekt „Bergwiesen im Erzgebirgskreis“: Zwischenstand

Bei der letzten Kreistagssitzung in diesem Jahr am 4. Dezember 2019 gab es neue Informationen zum Naturschutzgroßprojekt (NGP) „Bergwiesen im Erzgebirgskreis“. Bis 30. November konnte man an einer Online-Umfrage zum NGP teilnehmen. Sachgebietsleiterin Angela Stolz von der unteren Naturschutzbehörde des Erzgebirgskreises nannte nun erste Zahlen: Demnach gingen 554 beantwortete Fragebögen im Bürgerbeteiligungsportal ein.

Die Frage „Würden Sie einem Naturschutzgroßprojekt im Erzgebirgskreis zustimmen?“ beantworteten

  • 359 Teilnehmer (64,8 %) mit Ja,
  • 50 Teilnehmer (9 %) mit „Ja mit Einschränkung/Vorbehalt“,
  • 18 Teilnehmer (3,2 %) mit „eher/tendenziell Nein“
  • und 127 Teilnehmer (22,9 %) mit Nein.

Somit fällt in der Umfrage rein nach Zahlen das Votum pro NGP recht klar aus.

Die Frage „Welches vorgeschlagene Fördergebiet der Machbarkeitsstudie favorisieren Sie?“ ergab folgendes Bild:

  • Fördergebiet 1, „Offenlandverbund zwischen Elterlein und Oberwiesenthal“ – 154 Stimmen (27,8 %)
  • Fördergebiet 2, „Bergwiesen und Moore des Kammbereiches von Satzung bis Rübenau“ – 185 Stimmen (33,4 %)
  • Fördergebiet 3, „Steinrücken- und Heckenlandschaft um Annaberg und Mildenau“ – 70 Stimmen (12,6 %)
  • keine Antwort – 145 Stimmen (26,2 %), dabei handelt es sich um die Fragebögen mit „Nein“ bzw. „eher/tendenziell Nein“ zu einem NGP

Bei dieser Frage ist das Stimmungsbild nun nicht so eindeutig, und ins Gewicht fallen natürlich auch die Teilnehmer der Umfrage, die ein solches NGP ablehnen. Hinzu kommt, dass die Grüne Liga Sachsen e. V. und der Naturschutzverband Sachsen e. V. bezweifeln, ob der zur Abstimmung stehende Vorschlag für ein NGP „der richtige Weg“ sei, und Probleme bei der Umsetzbarkeit sehen. Sie schlagen ein anderes mögliches Förderprojekt vor, und zwar den Raum Elterlein – Hermannsdorf – Schlettau – Scheibenberg, der fast das gesamte Wassereinzugsgebiet der „Roten Pfütze“ einschließt.

Wie geht es weiter?

Die Auswertung der Fragebögen läuft bis Januar 2020. Die oben genannten Zahlen sind noch nicht gewichtet, d. h. die Stellungnahme zum Beispiel eines Vereins wird schlussendlich anders bewertet werden als die einer Privatperson, die Meinung eines Landwirts auf einer möglichen NGP-Fläche anders als die einer Person, die augenscheinlich nicht von einem NGP betroffen wäre.

Am 24. Februar 2020 wird zu dem Projekt im Technischen Ausschuss informiert und beraten. Bei der Kreistagssitzung am 25. März 2020 werden die Ergebnisse vorgestellt und die Kreisrätinnen und Kreisräte werden über das weitere Verfahren entscheiden.

Was sagt die SPD-Fraktion dazu?

Eine öffentliche Umfrage, an der jeder teilnehmen konnte, gleich ob er von einem NGP betroffen wäre oder nicht, gleich ob er im Erzgebirgskreis lebt oder nicht, kann ein gutes Mittel sein, um ein Stimmungsbild einzuholen. Jedoch sollte sie nicht die Hauptbasis für die Entscheidung über ein mögliches NGP sein. Wichtig ist die Gewichtung der Stimmen, zudem sollte ein Fachgremium unter Einbezug der Landwirte und der Landnutzer sowie der Naturschutzverbände vor Ort das letzte Wort haben, also die „Fachjury“ und nicht die „Publikumsjury“. Die SPD-Fraktion wird das weitere Verfahren verfolgen und schließlich, wenn alle Informationen vorliegen, im Sinne der Betroffenen mitentscheiden.

Quellen/Infos: