Es besteht Bedarf: Schutzeinrichtung für Betroffene von häuslicher Gewalt im Erzgebirgskreis

Bisher gibt es im Erzgebirgskreis keine Schutzeinrichtung für Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind. Das Lagebild 2017 des Landeskriminalamts Sachsen zu „Straftaten der häuslichen Gewalt“ zeigt jedoch, dass es einen Bedarf gibt. So wurden im Jahr 2017 im Erzgebirgskreis 478 Fälle von häuslicher Gewalt registriert. Im Landratsamt des Erzgebirgskreises sieht man jedoch „keinen Bedarf für eine Schutzeinrichtung“, heißt es in der Freien Presse vom 12. Oktober 2018 (Quelle: www.freie-presse.de).

Die SPD-Fraktion im Kreistag des Erzgebirgskreises kümmert sich darum, dass Kreistag und Landratsamt sich mit einer möglichen Schutzeinrichtung auseinandersetzen. Wir beantragen, das Thema am 5. November 2018 im Ausschuss für Familie, Bildung, Gesundheit und Soziales zu erörtern.

Unser Antrag an das Landratsamt:

Sehr geehrter Herr Landrat,

wir beantragen, dass sich der FBGS in seiner nächsten Sitzung am 5. November 2018 mit dem Thema „Schutzeinrichtungen für von häuslicher Gewalt Betroffene im LK ERZ“ befasst.
Wie Sie wissen, haben wir (Dr. E. Stadler) im Februar 2018 dazu eine Anfrage gestellt. In mündlichen Nachfragen (…) bei AL Reißmann wurde mir damals versichert, dass sich der FBGS damit in Kürze befassen wird. Wir glauben, es ist dafür nun eine gute Zeit.
Das LKA Sachsen veröffentlichte am 10. September 2018 einen Lagebericht zum Thema häusliche Gewalt. Die dort beschriebene Sachlage sollte uns zu Maßnahmen führen. Gerne würden wir im FBGS Ihre Einschätzung und mögliche Folgerungen für unser gemeinsames Handeln erörtern.

Mit freundlichen Grüßen
Jörg Neubert
Vorsitzender der SPD-Fraktion
im Kreistag des Erzgebirgskreises

-> Lagebild 2017 des Landeskriminalamts Sachsen zu „Straftaten der häuslichen Gewalt“: lesen (PDF-Datei, 8 Seiten)