Was tun bei Wolfsriss im Erzgebirgskreis?

Im Landkreis-Kurier vom 20. September 2019 informiert das Landratsamt Erzgebirgskreis, dass am 1. August 2019 die Fachstelle Wolf des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) die Rissbegutachtung in Sachsen übernommen hat. Bis dahin war dies Aufgabe der Landratsämter und kreisfreien Städte.

Jörg Neubert

Wer also im Erzgebirgskreis bei einem Nutztier einen Wolfsriss vermutet, wendet sich direkt an die Fachstelle Wolf. Dazu Jörg Neubert, der Vorsitzende der SPD-Fraktion im Kreistag: „Der Wolf ist wieder da. Die eigenen Nutztiere muss jeder selbst so gut wie möglich schützen. Wenn etwas passiert, gibt es nun eine zentrale Anlaufstelle, die sofort und umfassend helfen sollte. Dass die Zuständigkeiten geklärt sind, begrüße ich.“

Das vereinheitlichte Wolfsmanagement in Sachsen gestaltet sich wie folgt:

  • Fachstelle Wolf am LfULG hat am 1. Juni 2019 Arbeit aufgenommen, Aufgaben: Monitoring, Beratung Nutztierhalter, Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Wolf in Sachsen und Rissbegutachtung
  • 24-Stunden-Rufbereitschaft (auch an Wochenenden und Feiertagen) für Meldungen zu mutmaßlichen Rissen an Nutztieren, zu toten, verletzten oder auffälligen Wölfen -> kostenlose Hotline: 0800 555 0 666
  • Schaden bei Nutztieren, bei denen Wolf als Verursacher vermutet wird, innerhalb 24 Stunden melden, damit Nutztierrissgutachter schnell Schaden aufnehmen kann -> Voraussetzung für Entschädigung
  • Freistaat Sachsen entschädigt gerissene Tiere zu 100 %, „sofern der Wolf als Verursacher nicht ausgeschlossen werden konnte und durch den Tierhalter alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen getroffen worden sind“
  • Auskunft/Beratung Fachstelle Wolf: Telefon 035242 631-8201, E-Mail: fachstellewolf.lfulg@smul.sachsen.de, Website: www.wolf.sachsen.de