Günstige Wohnungen: ALG-II-Empfänger und Flüchtlinge nicht gegeneinander ausspielen
Zur Unterbringung von Flüchtlingen muss der Landkreis als untere Unterbringungsbehörde Wohnraum anmieten. Im Hinblick auf die beabsichtigte Nutzung und das zur Verfügung stehende Budget handelt es sich um Wohnraum im …