SPD-Kreistagsfraktion fordert Verschiebung der Kreistagssitzung

Die SPD-Fraktion im Erzgebirgskreistag fordert Landrat Frank Vogel auf, die für Dienstag, den 2. Dezember 2020 angesetzte Kreistagssitzung zu verschieben. Die Gründe:

Bei einer Kreistagssitzung treffen mehr als 100 Personen aus unterschiedlichen Teilen des Landkreises aufeinander. Die Corona-Schutzverordnung untersagt bereits Treffen von mehr als zehn Personen aus zwei Haushalten im öffentlichen Raum.

Eine Kreistagssitzung ist zwar kein Privatvergnügen und auch keine Freizeitveranstaltung, Erwerbsarbeit ist sie jedoch für die Kreisrätinnen und Kreisräte definitiv nicht. Es ist ein Ehrenamt! Die gewählten Kreisrätinnen und Kreisräte sind hauptberuflich in den verschiedensten Bereichen von Wirtschaft, Bildung, Versorgung, Gesundheitswesen und Verwaltung tätig bzw. sind Rentnerinnen und Rentner.

Der Kreistag ist kein Parlament von Hauptberuflern wie der Landtag oder der Bundestag. Er ist die Bürgervertretung in der Verwaltung. Die Exekutive auf kommunaler Ebene soll durch ihn Bürgernähe erfahren. Und diese Bürgernähe wird bei den Sitzungen zur Nähe zwischen Bürgerinnen und Bürgern, die in einer Pandemie eben unterbunden werden muss, wenn die Lage ernst ist.

Die Seite der Sächsischen Staatsregierung zum Thema „Coronavirus in Sachsen“ (www.coronavirus.sachsen.de) besagt zum Stattfinden von Gemeinderatssitzungen: „Ja, der Besuch kommunaler Räte sowie von deren Ausschüssen und Organen ist zulässig. Die Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln sind soweit möglich zu beachten. Gleichwohl gilt, dass die Durchführung von Sitzungen, soweit möglich, bis zur Aufhebung der Corona-bedingten Beschränkungen zu vermeiden ist. Dabei sind alle Möglichkeiten zur zeitlichen Verlegung auszuschöpfen.“

Die Lage im Erzgebirgskreis ist ernst. Die 7-Tage-Inzidenz liegt im Landkreis Stand 24. November 2020 bei 304,5 Fällen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Das ist Platz 8 von 401 Landkreisen und kreisfreien Städten. Zum Vergleich zwei weitere 7-Tage-Inzidenzwerte: In Deutschland beträgt er 141, in Sachsen 193,5.

Keiner der Beschlüsse, die bei der Kreistagssitzung am 2. Dezember auf der Tagesordnung stehen, ist eine Gefährdung der Gesundheit wert. Die Sitzung sollte in eine Zeit verschoben werden, in der keine akute Gesundheitsgefährdung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie der Bevölkerung und keine Überlastung des Gesundheitswesens mehr zu erwarten ist.