Schulsozialarbeit dauerhaft sichern

Am Mittwoch, den 10. April 2024, fand die letzte reguläre Kreistagssitzung dieser Legislatur statt, am 9. Juni 2024 wird der neue Kreistag gewählt. Ein Thema stand nicht auf der Tagesordnung, musste jedoch dringend angesprochen werden: Schulsozialarbeit. Das Statement von Jörg Neubert, Vorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion, dazu:


Jörg Neubert

Schulsozialarbeit dauerhaft sichern

Unstreitig, dass Schulsozialarbeit eine wichtige Stütze an unseren Schulen ist. Im Landesprogramm stehen dieses Jahr für Schulsozialarbeit 37,2 Mio. Euro zur Verfügung, davon 2,93 Mio. Euro für den Erzgebirgskreis. 2022 waren es 32,5 Mio. Euro.

Schulsozialarbeit ist Sozialarbeit, siehe Paragraf 13a SGB VIII. Die Verantwortung liegt beim örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, dem Erzgebirgskreis.

Schulsozialarbeit an Oberschulen wird zu 100 Prozent vom Freistaat finanziert, Bedarfe an Grundschulen, Förderschulen und Gymnasien zu 80 Prozent vom Land und zu 20 Prozent vom Landkreis oder Träger.

Die konkrete Auswahl trifft der Landkreis bzw. dessen Jugendhilfeausschuss. Das ist die aktuelle Gesetzeslage, die es umzusetzen gilt.

Der Jugendhilfeausschuss traf im November 2023 die Entscheidung, dass die Gymnasien in Olbernhau, Marienberg und Zschopau aus der Förderung für die Schulsozialarbeit herausfallen. Die SPD-Kreistagsfraktion stimmte gegen den Wegfall der Förderung. Es fehlte nur eine weitere Nein-Stimme gegen den Wegfall der drei Schulsozialarbeitsstellen. Dabei gab es acht Enthaltungen.

Dass die Schulsozialarbeit nun an den drei genannten Gymnasien vorerst bis Ende des Kalenderjahres gesichert ist, ist dem Engagement vieler, insbesondere der Schulleitungen, zu verdanken. Man hat im Ministerium Ausgabereste gefunden und bis Jahresende ist die Arbeit gesichert.

„Das Grundproblem ist nicht gelöst“, war in der Freien Presse zu lesen. Das ist wohl wahr. Für grundlegende Lösungen gibt es das Himmelreich. Hier auf Erden machen wir Gesetze. Das geschieht in diesem Fall in Dresden. Und unsere Aufgabe als Landkreis ist es, diese möglichst bürgernah und problemlösend umzusetzen. So regelt es unsere Verfassung. Dazu bedarf es keines Landesministeriums. Das Landratsamt lässt sich im Freie-Presse-Artikel zitieren mit: „Das Ministerium ist gefordert.“

Zur bürgernahen irdischen (und somit unvollkommenen) Problemlösung ergeben sich nur zwei Fragen: 1) Finanzieren die Partner Land (80 %) und Landkreis (20 %) ihre Anteile auskömmlich? Und wenn hier Dresden oder auch in anderen Fällen Berlin „Fahrten bestellt und nicht bezahlt“ hat, so müssen wir die nicht nur fordern, sondern im Ernstfall einklagen.

2) Ist der Auswahlkriterienkatalog, nach dem die drei östlichen Gymnasien durchgefallen sind, fair? Gerecht? In Ordnung? Das ist ein Zerren am zu kleinen Tischtuch. Das nächste Mal fallen dann andere durch, vielleicht Gymnasien im Westen des Erzgebirgskreises. Sind die dann auch so engagiert, stark und in der eigenen Sache so erfolgreich wie die Schulleitungen aus Olbernhau, Zschopau und Marienberg? Findet das Ministerium dann auch noch einmal Ausgabereste?

Wir haben auch in Förderschulen, Gymnasien und beruflichen Schulen massive psychosoziale Probleme, die den Schülerinnen und Schülern das Lernen und somit das Entkommen aus den sozialen Problemkreisen erschweren. Das kann Schulsozialarbeit lindern. Das Landesprogramm „Schulsozialarbeit“ muss weiterwachsen. Das wiederum wird im Landtag und nicht in einem Ministerium entschieden. So sieht es die Verfassung vor.