Möglicher Totalausfall Geldanlage des Erzgebirgskreises bei der Greensill Bank AG: SPD fordert Aussprache und Lösungsvorschläge

Bei der Sitzung des Kreis- und Finanzausschusses des Erzgebirgskreises am Montag, den 15. März 2021, wurden die Kreisrätinnen und Kreisräte informiert, dass der Landkreis 5 Millionen Euro bei der Privatbank Greensill Bank AG angelegt hatte und wegen Insolvenz der Bank mit erheblichen Verlusten bis hin zum Totalausfall des Geldes gerechnet wird.

Am gleichen Abend wurde auf der Website des Landratsamts ein Artikel dazu veröffentlicht: „BaFin-Moratorium Greensill Bank AG – Geldanlage des Erzgebirgskreises betroffen“. Demnach sind die Geldanlagen des Landkreises auf zwölf Finanzinstitute verteilt, zwei Drittel einlagengesichert bei Sparkassen, Raiffeisenbanken, einer Landesbank und einer Lebensversicherungsgesellschaft und ein Drittel bei vier Privatbanken. Da im Jahr 2017 für institutionelle Anleger, auch Kommunen, die Einlagensicherung abgeschafft wurde, bedeute seitdem „jede Finanzanlage bei Privatbanken ein gewisses Restrisiko. (…) Für eine genaue Bewertung, inwieweit juristische Schritte gegen eine beteiligte Geldvermittleragentur oder anderweitig im Rahmen kommunaler Sammelklagen sinnvoll sind, ist es noch zu früh. In jedem Fall sollen zeitnah eine Neubewertung der mit notwendigen Geldanlagen verbundenen Risiken sowie die Erarbeitung einer vom Kreistag zu beschließenden Anlagerichtlinie erfolgen.“ (Quelle: www.erzgebirgskreis.de)

In der Freien Presse als Lokalzeitung wurde das Thema seitdem in zwei größeren Artikeln aufgegriffen, in denen ein Statement der SPD jedoch fehlt, unsere Fraktion wurde dazu nicht angefragt. In der SPD wurde das Thema in der vergangenen Woche diskutiert, die Kreistagsfraktion hat sich dazu mit dem Kreisverband ausgetauscht, insbesondere mit dem ehemaligen Kreisrat Enrico Haustein, der Mitarbeiter eines regionalen Kreditinstitutes ist.

Die Fraktion vertritt die Ansicht, dass ein wahrscheinlicher Verlust von 5 Millionen Euro nicht mehr oder weniger einfach abgehakt werden kann, darüber muss öffentlich diskutiert und es muss vor allem auch offengelegt werden, wie dies geschehen konnte.

Wir sehen hierbei zwei zentrale Fragen:

  • Wie konnte es dazu kommen?
  • Was ist zu tun, damit so etwas nicht noch einmal passiert?

Wir fordern dazu eine Aussprache und Lösungsvorschläge in einem geeigneten Gremium, zum Beispiel in einer Sondersitzung des Kreis- und Finanzausschusses.

Dies haben wir heute Landrat Frank Vogel geschrieben und zudem um zeitnahe Beantwortung der folgenden Fragen gebeten, was auch in der oben genannten Sonder-KFA-Sitzung geschehen kann.

  1. Es ist kaum nachzuvollziehen, wie die Landkreisverwaltung dazu kam, bei der Greensill Bank AG Geld anzulegen. Diese Privatbank spielt in der Bankenlandschaft Deutschlands eher keine Rolle. Außerdem ist sie mit Sitz in Bremen nicht regional dem Erzgebirge zuzuordnen. Ihren Informationen nach war eine „Geldvermittleragentur“ bei der Anlageentscheidung zwischengeschaltet. Sind dahingehend noch Kosten angefallen bzw. Provisionen gezahlt worden?
  2. Nach welchen Kriterien wählt die Landkreisverwaltung bei der Geldanlage externe Berater aus?
  3. Gibt es in dem Zusammenhang ein zeitgemäßes Risikomanagement? Wenn ja: Nach welchen Kriterien wurde es erstellt?
  4. Gibt es im Erzgebirgskreis ein Portfoliomanagement mit entsprechender Kompetenz in Bezug auf Geldanlagen?
  5. Ein Drittel der Geldanlagen des Landkreises sind auf vier Privatbanken verteilt. Wie werden diese in Bezug auf den Einlagenschutz institutioneller Kunden bewertet? Wer gibt diese Bewertung ab? Wie qualifiziert und belastbar sind diese Aussagen?
  6. In welchen Abständen kommt es dort zu einer Neubewertung bzw. Kontrolle der Bonität?