Bildungsticket statt Schülerverbundticket im Erzgebirgskreis?

Seit diesem Schuljahr, also 2021/22, gibt es im Erzgebirgskreis das Bildungsticket für Schülerinnen und Schüler. Für 180 Euro im Jahr, 15 Euro pro Monat, können sie im Gebiet des Verkehrsverbunds Mittelsachsen (VMS) ganztägig und das ganze Jahr über Bus und Bahn nutzen. Das Bildungsticket wird vom Freistaat Sachsen finanziert, mit 50 Millionen Euro pro Jahr, und ist ein sachsenweit einheitliches, zusätzliches Angebot. Es sollte bereits bestehende Angebote in der Schülerbeförderung ergänzen. Im Erzgebirgskreis bedeutete das, dass die Kinder und Jugendlichen, die Anspruch auf die Schülerverbundkarte hatten, diese weiterhin erwerben konnten. Die Schülerverbundkarte kostet für Grundschulkinder 15 Euro pro Schuljahr und für Kinder und Jugendliche ab der 5. Klasse 112,50 Euro, deutlich günstiger als das Bildungsticket. Nun informierte der VMS jedoch, dass er wegen der Einführung des Bildungstickets eine Neufassung der Schülerbeförderungssatzung erarbeitet, die ab dem Schuljahr 2022/23 gelten soll. Geplant sei „ein Wechsel von der Schülerverbundkarte auf das Bildungsticket“, ist auf der VMS-Website zu lesen. Oder, anders formuliert: Der VMS scheint das Schülerverbundticket abschaffen zu wollen.

Die Frage, die sich aktuell stellt, ist: Wie teuer soll das Bildungsticket dann sein? Wären es weiterhin 180 Euro, wäre das eine satte Erhöhung für alle, die bisher eine Schülerverbundkarte haben. Es steht den drei beteiligten Landkreisen Mittelsachsen, Zwickau und Erzgebirgskreis jedoch an sich frei, das Bildungsticket günstiger anzubieten oder aber das Schülerverbundticket beizubehalten. Bei der nächsten Verbandsversammlung des VMS am 4. März 2022 findet sich das Thema „Bildungsticket statt Schülerverbundticket“ offenbar auf der Tagesordnung. Bis dahin besteht im Erzgebirgskreis jedoch noch Klärungsbedarf.

Jörg Neubert

Nachdem die Linke-Fraktion des Erzgebirgskreistags am heutigen Donnerstag, den 3. Februar 2022, eine Sondersitzung des Kreistages dazu vorgeschlagen hat, äußerte sich Jörg Neubert, Vorsitzender der SPD-Fraktion, wie folgt: „Die SPD-Fraktion unterstützt eine kreisinterne Diskussion vor der VMS-Verbandsversammlung. Einen Sonderkreistag sehen wir jedoch als nicht zielführend an, aufgrund von Zeitnot und der Corona-Bestimmungen. Das Problem dürfte sich auch nicht mehr vor der Verbandsversammlung lösen lassen. Unser Vorschlag wäre ein kurzfristiges ‚Spitzentreffen‘ der Fraktionsvorsitzenden plus einem Experten je Fraktion mit dem Ziel, dass der VMS-Vertreter, also der Landrat, die Vertagung des Beschlusses auf der Verbandsversammlung wegen notwendiger politischer Willensbildung beantragt. Der Zeitgewinn sollte genutzt werden, um bis zur regulären Kreistagssitzung am 30. März 2022 ein Kompromissangebot zu erarbeiten. Die Abstimmung in den anderen Gebietskörperschaften ist zu beachten. Somit könnte der VMS auf einer weiteren Verbandsversammlung dann ein abgestimmtes Konzept beschließen. Inhaltlich sehen wir den abrupten Wechsel von Schülerverbundticket zum Bildungsticket für unsere ländliche Region kritisch.“

Informationen zur Finanzierung der Schülerbeförderung:

Gemäß Satzung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Mittelsachsen (ZVMS) werden hinsichtlich der Schülerbeförderung lediglich die Aufgaben der Landkreise Mittelsachsen, Zwickau  und Erzgebirgskreis wahrgenommen. „Beschlüsse diese Aufgabe betreffend erfolgen nur durch die Verbandsräte der Landkreise Mittelsachsen und Zwickau sowie des Erzgebirgskreises. Für die Erledigung dieser Aufgabe tragen allein die übertragenden Verbandsmitglieder die Kosten. Auf der Grundlage von § 60 Abs. 2 SächsKomZG werden die Istkosten der Schülerbeförderung vom ZVMS gegenüber den Landkreisen jährlich abgerechnet, soweit sie nicht durch entsprechende Einnahmen gedeckt sind. Die Kosten für die Durchführung der Beförderungs- bzw. Erstattungsleistungen werden den Landkreisen anteilig nach dem Verursacherprinzip zugeordnet. Personal- und sonstige Verwaltungsaufwendungen werden gedrittelt. Die Einzelheiten zu den Abrechnungsmodalitäten werden durch öffentlich-rechtlichen Finanzierungsvertrag geregelt.“ (Quelle: www.vms.de)