Antrag zur Akteneinsicht eingereicht

Die SPD-Fraktion reichte am Montag, den 7. Dezember 2015, im Landratsamt einen Antrag zur Akteneinsicht ein, konkret in die Unterlagen zum Asylbewerberheim in Johnanngeorgenstadt.

Nachdem die Kreisverwaltung zuvor keine Einsicht in die Unterlagen bewilligt hatte, war der Antrag nach § 24 (5) SächsLKrO das letzte Mittel, um Einblick in die Abläufe und Vorgänge bei der Vergabe von zentralen Flüchtlingskapazitäten in Johanngeorgenstadt zu erreichen.

Für den Antrag waren die Unterschriften von 20 Kreisrätinnen und Kreisräten erforderlich. Die SPD-Fraktion dankt den Kreisrätinnen und Kreisräten von DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ihre diesbezügliche Unterstützung.

 

  • § 24 (5) SächsLKrO: „Ein Fünftel der Kreisräte kann in allen Angelegenheiten des Landkreises verlangen, dass der Landrat den Kreistag unterrichtet und diesem oder einem von ihm bestellten Ausschuss Akteneinsicht gewährt. In dem Ausschuss müssen die Antragsteller vertreten sein. Für den gemäß Satz 1 bestellten Ausschuss gilt § 39 entsprechend.“ (Quelle)
  • Freie Presse, 3. Dezember 2015: „Kreisrat fordert Akteneinsicht zu Asylheim in Johanngeorgenstadt“, Artikel lesen