Anfrage zur Ausrufung des Katastrophenfalls im Erzgebirgskreis

Die SPD-Fraktion im Kreistag des Erzgebirgskreises hat sich am heutigen Freitag, den 26. November 2021, mit folgender Anfrage an Landrat Frank Vogel gewandt.


Jörg Neubert

Sehr geehrter Herr Landrat,

in Bayern gilt seit dem 11. November 2021 der Katastrophenfall. „Die Feststellung des Katastrophenfalls ermöglicht eine koordinierte und strukturierte Vorgehensweise aller im Katastrophenschutz mitwirkenden Behörden, Dienststellen und Organisationen. Der Katastrophenfall hat sich in der Corona-Pandemie als wirksames Mittel bewährt“, heißt es dazu auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums des Innern (https://www.stmi.bayern.de/med/aktuell/archiv/2021/211110-feststellung-des-katastrophenfalls/index.php).

Im Erzgebirgskreis liegt die Wocheninzidenz Stand heute, 26. November 2021, bei 2.006,2. Die Inzidenzen sind der 14-tägige Vorbote der Hospitalisierung. Die Corona-Patientinnen und -Patienten, die aktuell im Krankenhaus auf Normal- und Intensivstationen behandelt werden, standen vor 14 Tagen in der Inzidenz. Mit den derzeitigen Inzidenzen wird es in 14 Tagen so viele Corona-Patientinnen und -Patienten geben, dass die Krankenhäuser das nicht mehr bewältigen können, schon jetzt ist es nur schwer zu stemmen. Wir steuern auf Zustände wie im vergangenen Jahr Italien in Bergamo zu. Was wird das für ein Weihnachten? Es ist traurig, auf Weihnachtsmärkte und das Singen im Gottesdienst zu verzichten, es ist schmerzlich, dass Hotels, Gaststätten und andere Unternehmen das Weihnachtsgeschäft (wieder) nicht nutzen können.

Aber das Einzige, das die immer weiter steigenden Infektionszahlen bremsen kann, ist es, Kontakte auf das Allernötigste zu beschränken. Wir müssen klar sagen, wie schlimm die Lage ist. Dass weitermachen wie bisher nicht die Lösung ist, sondern das Problem.

Wir haben Regeln und Anweisungen bezüglich Corona. Die müssen durchgesetzt und kontrolliert werden. Und wir müssen Impfstrukturen aufbauen und organisiert impfen.

„Der Katastrophenschutz ist Teil der allgemeinen Gefahrenabwehr. Er obliegt den Ländern. Für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort sind die Gemeinden, bzw. die Kreise und kreisfreien Städte Ansprechpartner. Sie sind als sogenannte untere Katastrophenschutzbehörden für den Schutz bei größeren Unglücksfällen oder Katastrophen verantwortlich“, informiert das Bundesministerium des Innern (https://www.bmi.bund.de/DE/themen/bevoelkerungsschutz/zivil-und-katastrophenschutz/gefahrenabwehrund-
katastrophenschutz/gefahrenabwehr-und-katastrophenschutz-node.html).

Wir haben im Erzgebirgskreis einen Katastrophenfall. Wir müssen die Kräfte bündeln und gemeinsam gegen Corona kämpfen. Jetzt mehr denn je.

Sehr geehrter Herr Landrat, die SPD-Kreistagsfraktion unterstützt die Ausrufung des Katastrophenfalls im Landkreis und im Freistaat. Wir bitten Sie, dieses Mittel zu nutzen.

Jörg Neubert
Vorsitzender SPD-Fraktion
im Kreistag des Erzgebirgskreises