Änderungsantrag zum Beschlussvorschlag zur Kurfürst-Johann-Georg-Schule

Bei der 16. Kreistagssitzung am Mittwoch, den 14. März 2018, geht es in TOP 6 um den Fortbestand der Kurfürst-Johann-Georg-Schule in Johanngeorgenstadt.

Im Rahmen der Schulnetzplanung der allgemeinbildenden Schulen im Erzgebirgskreis sollte die Landkreisverwaltung die Standorte der Förderschulen im Altlandkreis Aue-Schwarzenberg überprüfen. Die Schülerzahlen in den Förderschulen in Aue und Schwarzenberg sind stabil bzw. steigen, in der Schule in Johanngeorgenstadt sinken sie. Um diese Schule zu halten, soll sie nun als Außenstelle der Brünlasbergschule Aue fortgeführt werden. Diesem Vorschlag der Landkreisverwaltung stimmte das SMK zu, „solange ausreichend Schüler vorhanden sind, um mindestens zwei rechtskonforme Klassen zu bilden“.

Der Beschlussvorschlag zur Kreistagssitzung lautet: „Der Kreistag des Erzgebirgskreises beschließt, die Kurfürst-Johann-Georg-Schule in Johanngeorgenstadt zum Schuljahresende 2017/18 aufzuheben und als Außenstelle der Brünlasbergschule Aue ab Schuljahr 2018/19 fortzuführen.“

Die SPD-Fraktion hat einen Änderungsantrag zum TOP 6 gestellt, die beantragten Änderungen sind kursiv sowie fett gedruckt: „Der Kreistag des Erzgebirgskreises beschließt, die Kurfürst-Johann-Georg-Schule in Johanngeorgenstadt zum Schuljahresende 2017/18 aufzuheben und als Außenstelle der Brünlasbergschule Aue, mit besonderem pädagogischen Konzept, ab Schuljahr 2018/19 fortzuführen. Der Bedarf der Außenstelle ist dem Kreistag bzw. dem Fachausschuss alle zwei Jahre zu berichten. Sollte die Aufhebung der Außenstelle erwogen werden oder das öffentliche Bedürfnis zur Eigenständigkeit bestehen, ist der Kreistag anzuhören. Der Name ‚Kurfürst-Johann-Georg-Schule‘ bleibt zur Kennzeichnung des Hauses und des dort praktizierten pädagogischen Konzeptes für die Außenstelle der Brünlasbergschule Aue in Johanngeorgenstadt erhalten.

Jörg Neubert

Die SPD-Fraktion begründet diese Ergänzung wie folgt: Der Antrag in ursprünglicher Form eröffnet den weiteren Bildungsbetrieb an der Einrichtung in Johanngeorgenstadt. Zur Verstetigung des Betriebes auf viele Jahre hinaus sind geschicktes schulträgerisches Handeln und engagierte pädagogische Arbeit erforderlich.

Die Schulkonferenz der Kurfürst-Johann-Georg-Schule hatte am 7. März 2018 die Zustimmung zur Aufhebung als eigenständige Schule unter den folgenden Bedingungen beschlossen: besonderes pädagogisches Konzept, Kreistagsbefassung bei weiteren Veränderungen, Namenserhalt.

„Die Ergänzung des Antrages um diese Punkte gibt den Beteiligten Vertrauen, Schwung und Auftrag zugleich, den Bestand der Bildungseinrichtung auf lange Zeit zu sichern“, so Jörg Neubert, Vorsitzender der SPD-Fraktion.