3G-Regel sollte auch bei Kreistagssitzungen gelten

Landrat Frank Vogel hatte am 21. September 2021 zur 8. Sitzung des Kreistages des Erzgebirgskreistages am 6. Oktober 2021 in Burkhardtsdorf eingeladen. Die Einladung enthielt die Tagesordnungspunkte, Hinweise aufgrund der Corona-Pandemie (Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung im Gebäude, freigestellt am Sitzplatz; im Konferenzbereich Einzeltische für die Kreisrätinnen und Kreisräte; Bitte um Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln) und einen Gesundheitsfragebogen. Darin war anzukreuzen, ob man einen tagesaktuellen negativen Corona-Test oder eine vollständige Corona-Schutzimpfung hatte oder in den letzten sechs Monaten genesen war. Kurz gesagt: die 3G-Regel „geimpft, genesen, getestet“.

98 Kreisrätinnen und Kreisräte sowie Landrat Frank Vogel können an einer Kreistagssitzung teilnehmen und abstimmen. Zudem befinden sich im Konferenzraum noch Mitglieder der Verwaltung sowie Besucherinnen und Besucher, die im Rahmen der Fragestunde bei jeder Kreistagssitzung Fragen stellen können.

Von einzelnen Kreisräten gab es nach Zustellung der Einladung zur Kreistagssitzung Einspruch gegen die 3G-Regel. Landrat Frank Vogel stimmte sich dazu bei einer Videokonferenz mit Fraktionsvertretern ab – CDU/FDP, FWE und AfD sprachen sich gegen die 3G-Regel bei der Kreistagssitzung aus. In der Folge wurde der Gesundheitsfragebogen mit 3G-Regel zurückgezogen.

Die SPD-Fraktion reichte am 5. Oktober 2021 einen Antrag zur Geschäftsordnung des Kreistages ein, mit der Bitte um Beachtung und dringlicher, frühester Behandlung zur Kreistagssitzung.


Antrag zur Geschäftsordnung des Kreistages am 6.10.2021

Im Namen der SPD-Fraktion beantrage ich zur Kreistagssitzung am 6. Oktober 2021 die Anwendung der 3G-Regelung, die entsprechend § 34 Abs. 1 S. 2 SächsLKrO ursprünglich angeordnet wurde. Danach ist die Teilnahme an der Sitzung nur unter Vorlage des ausgefüllten Gesundheitsfragebogens möglich, der allen Kreisrätinnen und Kreisräten mit der Einladung zu dieser Sitzung zugegangen ist. Kreistagsmitglieder, die die im Gesundheitsfragebogen vorgesehenen Voraussetzungen nicht erfüllen, sollen demnach im Sitzungsraum gesondert platziert werden und dürfen den Catering-Bereich nicht betreten.

Begründung:

Der Erzgebirgskreis weist ein fortschreitendes Infektionsgeschehen mit einem derzeitigen Inzidenzwert von 105,4 sowie eine der geringsten Impfquoten in der Bundesrepublik auf. Um das Infektionsrisiko zu minimieren, ist es unabdingbar, die 3G-Regelung während dieser Kreistagssitzung zu praktizieren.

Verwiesen sei an dieser Stelle auch auf die sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 21. September 2021, in der in § 7 die Maßnahmen bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 35 geregelt sind. Demnach muss in Gaststätten, Kinos, Freizeiteinrichtungen und bei Versammlungen in Innenräumen die 3G-Regel zur Anwendung kommen. Diese Situation ist vergleichbar mit kommunalen Gremiensitzungen, was auch durch die Landesdirektion so mitgetragen wird.

Kreisrätinnen und Kreisräte haben zudem eine gesellschaftliche Vorbildwirkung und stehen als gewählte Mandatsträgerinnen und Mandatsträger in besonderer Verantwortung, die Gesundheit anderer nicht aufs Spiel zu setzen.

Eine Missachtung der 3G-Regelung bei Kreistagssitzungen mit über 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowie längerer Sitzungszeit wäre den Betreibern von Gastronomie-, Sport-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen wohl kaum vermittelbar. Ebenso nicht den Schülerinnen und Schülern, die sich seit Monaten regelmäßigen Tests unterziehen, um die Pandemie einzudämmen. Einen solch fatalen Glaubwürdigkeitsverlust durch Ignoranz kann und darf sich Kommunalpolitik einfach nicht leisten!

Jörg Neubert
Vorsitzender der SPD-Fraktion
im Kreistag des Erzgebirgskreises


Der 3G-Antrag der SPD-Fraktion bekam keine Mehrheit. Daraufhin verließen alle fünf Fraktionsmitglieder geschlossen die Sitzung.

Auf der Landkreis-Website ist im Bericht vom 7. Oktober 2021 zur Kreistagssitzung bezüglich 3G-Regel bei kommunalen Gremiensitzungen Folgendes zu lesen: „Die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 21. September 2021 schreibt in § 7 Maßnahmen bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 35 vor. Unter anderem ist bei Veranstaltungen in Innenräumen die 3G-Regel anzuwenden. Jedoch erläutert das zuständige Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt in seiner angefügten Begründung, dass kommunale Gremiensitzungen davon nicht erfasst sind. Heißt: Eine Verpflichtung für die 3G-Regel zur Kreistagssitzung sieht die Verordnung nicht vor.“ (Quelle: www.erzgebirgskreis.de) Die Frage ist: Warum sollte 3G in Innenräumen für alle, jedoch nicht für Kreisrätinnen und Kreisräte gelten?

Jörg Neubert

„Wir wollten mit unserem Antrag und dem Verlassen der Kreistagssitzung ein Zeichen setzen“, so der Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion Jörg Neubert. „Die Impfquote im Landkreis ist niedrig, die Inzidenz geht wieder hoch, das wird gerne von verschiedenen Seiten heruntergespielt. Wir finden, dass die 3G-Regel für alle gelten sollte und sich auch alle daran halten sollten. Wenn sich in einem Konferenzraum über Stunden hinweg mehr als 100 Personen aufhalten, liegt die Gesundheitsgefährdung ganz klar nicht bei null. Mit der 3G-Regel lässt sich diese Gefährdung verringern.“